Rückmeldungen zur Mandatsarbeit
„Die Prüfung unseres internationalen Markenportfolios nach MarkenG §3 hat drei Kollisionsfälle in den Klassen 9 und 12 aufgedeckt, die wir ohne die systematische Analyse übersehen hätten. Die Prioritätsanmeldung für zwei EU-Marken wurde daraufhin neu aufgesetzt.“
Markenportfolio-Audit„Das Patentaudit für unsere Fertigungslinie in drei Ländern hat zwei Verletzungsrisiken in EP-Patenten identifiziert, die wir in der Lizenzanalyse nicht erfasst hatten. Die Dokumentation der Schutzumfänge nach EPÜ Art. 69 wurde vollständig überarbeitet.“
Patentaudit„Die Due-Diligence-Prüfung unserer Lieferkette in Südostasien hat drei Fälle fehlender Nutzungsrechte nach MarkenG §14 aufgedeckt. Die Nachweispflichten wurden in den Verträgen ergänzt, eine Unterlassungserklärung war nicht erforderlich.“
IP-Compliance Lieferkette„Die Prüfung der Schutzfähigkeit für drei Gebrauchsmuster hat gezeigt, dass zwei Anmeldungen in die Patentklasse umgewandelt werden mussten. Die Abgrenzung nach GebrMG §1 wurde präzise dokumentiert und die Priorität gewahrt.“
Gebrauchsmuster-Prüfung„Die Analyse der Lizenzsituation für ein EP-Patent in Frankreich und Italien hat eine fehlerhafte Gebührenzahlung offengelegt. Die Korrektur erfolgte innerhalb der Nachfrist, der Schutz blieb erhalten. Der Prüfbericht war methodisch sauber.“
Lizenzanalyse EP-PatentSystematische Abgrenzung zu Standardverfahren nach MarkenG und EPÜ
Anders als allgemeine Markenrecherchen arbeiten wir mit einer mehrstufigen Kollisionsanalyse, die Waren- und Dienstleistungsklassen nach der Nizza-Klassifikation einzeln abgleicht. Dadurch werden Überschneidungen mit älteren Rechten bereits vor der Anmeldung ausgeschlossen – ein Schritt, den viele Standarddienstleister erst im Widerspruchsverfahren nachholen.
Unser Audit unterscheidet sich von reinen Bestandsaufnahmen durch die Prüfung des Schutzumfangs nach §14 MarkenG und Art. 69 EPÜ. Wir bewerten nicht nur die Eintragungssituation, sondern auch die Verletzungsrisiken für Drittpatente. Dieses Verfahren wird von Industrieunternehmen genutzt, die ihre IP-Position in Lieferketten absichern müssen.
Für Unternehmen mit internationalen Zulieferern erstellen wir eine lückenlose Nachweiskette der Nutzungsrechte. Anders als bei pauschalen Compliance-Checks wird jede Lizenzvereinbarung auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen des MarkenG §14 geprüft. Die Dokumentation ist gerichtsfest und wird regelmäßig von Wirtschaftsprüfern als Nachweis akzeptiert.
Die Verwaltung von Prioritätsfristen nach der Pariser Verbandsübereinkunft wird bei uns nicht an externe Fristenkalender delegiert. Jede Anmeldung wird mit einem eigenen Prüfprotokoll versehen, das die Einhaltung der 6-Monats-Frist für Unionsprioritäten sowie die Besonderheiten des Madrider Systems abbildet. Fehlerhafte Prioritätsketten sind die häufigste Ursache für Schutzrechtsverluste – unser Verfahren schließt diese Lücke.
Viele Industrieunternehmen halten parallel Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster. Unser Audit prüft, ob sich Schutzrechte überschneiden oder gegenseitig ausschließen. Insbesondere die Abgrenzung von Patenten zu Gebrauchsmustern nach §1 GebrMG wird systematisch erfasst – ein Bereich, der in Standardaudits oft übergangen wird.
Für Unternehmen, die in Länder ohne bilaterale Abkommen liefern, erstellen wir eine risikobasierte Prüfung der Schutzrechtslage. Anders als bei allgemeinen IP-Checks wird hier die konkrete Haftungssituation nach MarkenG §14 Abs. 2 und §19 bewertet. Die Prüfung umfasst sowohl die Eintragungssituation im Zielland als auch die Durchsetzbarkeit von Unterlassungsansprüchen.